Verkaufsbedingungen - French Side Travel

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Verkaufsbedingungen

ARTIKEL 1. PRÄAMBEL

1.1 – Beschreibung des Verkäufers

GENERATION VOYAGEURS ist eine vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS), eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Aix-en-Provence unter der Nummer 817 435 258, mit Sitz in 49 cours Mirabeau- 13100 Aix-en-Provence, Frankreich. GENERATION VOYAGEURS verfügt über ein Registrierungsdokument IMO 13160002, ausgestellt von Atout France – Französisches Register der Reise- und Urlaubsveranstalter (79/81 rue de Clichy 75009 Paris) und hat bei Accelerant Insurance Europe SA, vertreten durch Arcus Solutions (3 cours Charlemagne 69002 Lyon), Insolvenzschutz abgeschlossen. Über den Versicherungsvermittler Add Value Assurance (4 rue Lamennais 75008 Paris) hat GENERATION VOYAGEURS eine Berufshaftpflichtversicherung bei HISCOX, Nr. HRCP 100395, abgeschlossen, um die Folgen seiner beruflichen zivilrechtlichen Haftung mit einer Deckungssumme für alle Arten von Schäden pro Schadensfall und pro Jahr bis zu einem Betrag von 1.500.000 € abzudecken.

GENERATION VOYAGEURS betreibt seine Reisebüroaktivitäten unter dem Markennamen „FRENCH SIDE TRAVEL“ und ist auf maßgeschneiderte Urlaube und Reisen in FRANKREICH spezialisiert. Im Folgenden „FRENCH SIDE TRAVEL“ genannt.

Artikel 1.2 – Zweck

Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) besteht darin, die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Reisedienstleistungen und -paketen (Dienstleistungen) durch FRENCH SIDE TRAVEL von Dienstleistern an geschäftsfähige Kunden festzulegen.

Artikel 1.3 - Definitionen

Kunde: eine juristische Person, die mit FRENCH SIDE TRAVEL einen Vertrag gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließt (z. B. Reiseveranstalter, Destination Management Company usw.).

Dienstleistung: Reise- oder Tourismusdienstleistungen oder Pauschaldienstleistungen im Sinne von Artikel L. 211-2 des französischen Tourismusgesetzes.

Reisender: bezieht sich auf die natürlichen Personen und Reiseteilnehmer, die von der Bereitstellung von Transport-, Tourismus-, Unterkunfts- oder Mietdienstleistungen (oder jeglicher Dienstleistung) profitieren.

Kunde: eine juristische oder natürliche Person, die die Dienste in ihrem eigenen Namen und/oder im Namen der Reisenden kauft.

ARTIKEL 2. TOURISMUSDIENSTE

FRENCH SIDE TRAVEL verpflichtet sich, dem KUNDEN Urlaubsleistungen auf französischem Staatsgebiet gemäß den Bedingungen dieses Vertrags (die „Leistungen“) zu erbringen, und zwar „Pauschalleistungen“, die auf der Website von FRENCH SIDE TRAVEL verfügbar sind oder von FRENCH SIDE TRAVEL auf Anfrage für die Kunden des KUNDEN zusammengestellt werden, wie beispielsweise Rundreisen mit einem ortskundigen Reiseleiter, Rundreisen mit dem Auto oder flexible Reiserouten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten automatisch für alle von FRENCH SIDE TRAVEL verkauften oder zum Verkauf angebotenen Dienstleistungen. Sie gelten für Verkäufe über alle Vertriebs- und Marketingkanäle. Jede Bestellung oder jeder Kauf setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Diese haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen, mit Ausnahme derjenigen, die von FRENCH SIDE TRAVEL ausdrücklich akzeptiert wurden und im unterzeichneten Buchungsvertrag aufgeführt sind.

Der KUNDE erklärt, dass er diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen und akzeptiert hat, bevor er die Buchung vornimmt und den Vertrag unterzeichnet.

ARTIKEL 3.GEISTIGES EIGENTUM

Für die Durchführung und Laufzeit des Vertrags ermächtigt der KUNDE FRENCH SIDE TRAVEL, seine Marke und sein Logo (nachfolgend „die Marke“) kostenlos und nicht exklusiv zu reproduzieren. Gleichzeitig ermächtigt FRENCH SIDE TRAVEL den KUNDEN, die Marke und das Logo „FRENCH SIDE TRAVEL“ (nachfolgend „die Marke“) kostenlos und nicht exklusiv zu reproduzieren.

Die Verwendung der Marken muss der Grafikcharta (sofern vorhanden) entsprechen. Jede andere Verwendung der Marken bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung beider Parteien. Die Parteien erkennen an, dass die gemäß diesen Bedingungen autorisierte Verwendung der Marken keiner der Parteien Eigentumsrechte an dieser Marke einräumt und die Verwendung ausschließlich auf den einzigartigen Vertragsgegenstand beschränkt ist.

ARTIKEL 4.PFLICHTEN VON FRENCH SIDE TRAVEL

FRENCH SIDE TRAVEL stellt dem KUNDEN alle Informationen, Inhalte und Medien zur Verfügung, die für die Bewerbung seiner Dienstleistungen von Nutzen sind. FRENCH SIDE TRAVEL bemüht sich nach besten Kräften, die Dienstleistungen entsprechend der Verfügbarkeit und den Buchungsdaten sowie den gewünschten Zeiträumen entsprechend der vom Kunden gewünschten Reise- oder Urlaubsart bereitzustellen.

Im Falle von Schwierigkeiten bei der Erbringung der Dienstleistungen benachrichtigt FRENCH SIDE TRAVEL den KUNDEN unverzüglich per E-Mail und ergreift auf eigene Kosten die notwendigen Maßnahmen, um den Kunden gemäß ihrem Reisevertrag alternative, gleichwertige oder bessere Servicelösungen anzubieten.

FRENCH SIDE TRAVEL stellt sicher, dass dem KUNDEN die folgenden Dienstleistungen zur Verfügung stehen:

  • die Bereitstellung von Transportmitteln gemäß den Transportnormen,
  • die Bereitstellung von Unterkünften, Zimmern, Mahlzeiten oder anderen Dienstleistungen gemäß den Merkmalen der von FRENCH SIDE TRAVEL angebotenen spezifischen Dienstleistungen,
  • die Gesamtsumme aller geplanten Leistungen bei Annahme der Buchung durch FRENCH SIDE TRAVEL.

ARTIKEL 5.PFLICHTEN DES KUNDEN

Der KUNDE garantiert FRENCH SIDE TRAVEL, dass es sich um einen Fachmann handelt, der über das nötige Fachwissen, die nötigen Fähigkeiten, Beziehungen und alle notwendigen Mittel für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen verfügt.

Der KUNDE erkennt an, sich der Besonderheiten der von FRENCH SIDE TRAVEL angebotenen Dienstleistungen bewusst zu sein, nämlich maßgeschneiderter Urlaube und Reisen; diese Dienstleistungen können außerhalb des professionellen Hotel-, Gastronomie- und traditionellen Sightseeing-Tourismus erbracht werden und basieren möglicherweise nicht auf Standardstrukturen des Hotelgeschäfts.

Darüber hinaus erkennt der KUNDE die Besonderheiten der von FRENCH SIDE TRAVEL angewandten Buchungsmethode an, die auf einem Verfügbarkeitsbestätigungssystem nach der Buchung des Kunden basiert.

Der KUNDE garantiert, dass seine Werbepolitik und Werbekampagnen (unabhängig vom Werbeträger) die Besonderheiten der von FRENCH SIDE TRAVEL angebotenen Pauschalleistungen, nämlich Urlaubsleistungen für Reisende in der konventionellen Hotellerie oder Standardgastronomie, berücksichtigen, um jegliche Ansprüche des Kunden auszuschließen.

Für den Fall, dass der KUNDE Werbung oder Verkaufsförderung jeglicher Art (unabhängig vom Werbeträger) mit der Absicht betreibt, den Kunden über die tatsächliche Art der erbrachten Dienstleistungen, wie beispielsweise eine Luxusunterkunft, zu täuschen, trägt ausschließlich der KUNDE die finanziellen Folgen, die sich aus der Reklamation seines Kunden ergeben, und der KUNDE ist ausschließlich verpflichtet, seinen Kunden eine alternative Lösung als Ersatz für das irreführende Dienstleistungsangebot anzubieten.

ARTIKEL 6. BESCHWERDENMANAGEMENT DES KUNDEN

6.1 – Reklamationen vor Ort

Alle Kundenreklamationen bezüglich der von FRENCH SIDE TRAVEL erbrachten Leistungen werden vor Ort von FRENCH SIDE TRAVEL bearbeitet. Sofern der KUNDE nicht allein für die Reklamation des Kunden aufgrund irreführender Werbung oder Verkaufsförderung in Bezug auf die Eigenschaften der von FRENCH SIDE TRAVEL erbrachten Leistungen verantwortlich ist, bietet FRENCH SIDE TRAVEL dem Kunden im Falle einer nicht konformen Leistung eine alternative Lösung an. In diesem Fall informiert FRENCH SIDE TRAVEL den KUNDEN über die Ersatzlösung.

Falls der Anspruch des Kunden auf Werbung oder Verkaufsförderung (unabhängig vom Medienträger) zurückzuführen ist, die der KUNDE verwendet, um den Kunden über die tatsächliche Art der erbrachten Dienstleistungen zu täuschen, oder auf ein Verschulden des KUNDEN, trägt dieser ausschließlich die finanziellen Folgen, die sich aus dem Anspruch des Kunden ergeben, und bietet dem Kunden ausschließlich eine alternative Lösung an.

6.2 – Ansprüche nach der Reise

Für den Fall, dass FRENCH SIDE TRAVEL für den Anspruch verantwortlich ist, wird FRENCH SIDE TRAVEL dem KUNDEN spätestens zwanzig (20) Tage nach der Anfrage des KUNDEN eine schriftliche Antwort zukommen lassen.

6.3 – Unter keinen Umständen ist eine Partei befugt, im Namen oder auf Rechnung der anderen Partei zu handeln oder im Namen der anderen Partei anderweitig verbindliche Verpflichtungen bei der Bearbeitung von Ansprüchen einzugehen, ohne dass die andere Partei zuvor ihre schriftliche Zustimmung eingeholt hat.

Der KUNDE ist in keinem Fall berechtigt, Beträge von den Beträgen abzuziehen, die der Kunde möglicherweise an FRENCH SIDE TRAVEL als Entschädigung gezahlt hat.

ARTIKEL 7.FINANZIELLE BEDINGUNGEN

7.1 – FRENCH SIDE TRAVEL legt dem detaillierten Kostenvoranschlag den Preis der Leistungen, die Stornierungsbedingungen und die Zahlungsbedingungen bei. Nach Erhalt des Buchungsformulars bestätigt FRENCH SIDE TRAVEL, sofern die Leistung verfügbar ist, die Buchung, den Preis und die Stornierungsbedingungen und sendet dem KUNDEN die Rechnung zusammen mit dem detaillierten Reiseprogramm per E-Mail zu.

7.2 – Der Endpreis wird in Euro inklusive aller Steuern (inkl. MwSt.) pro Person oder als Pauschalbetrag bei Gruppen angegeben. Er kann auf Grundlage der Teilnehmerzahl berechnet werden. Der Preis beinhaltet die in der Buchungsbestätigung angegebenen Leistungen. Sofern nicht anders angegeben, beinhaltet er die Unterkunft (Hotel oder Unterkunft), den Transport vor Ort, die im Vertrag vorgesehenen Aktivitäten und Verwaltungsgebühren.

7.3 – Mit Ausnahme bestimmter Buchungen, bei denen eine Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich sein kann (diese Information wird bei der Angebotserstellung mitgeteilt), hat der KUNDE die Rechnungen für die erbrachten Leistungen wie folgt zu begleichen: 30 % bei Buchung, der Restbetrag ist 30 Tage vor Beginn der Dienstleistung per Banküberweisung zu begleichen; zu diesem Zeitpunkt teilt FRENCH SIDE TRAVEL die Bankverbindung mit. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Beginn der Dienstleistung erfolgen, ist der volle Reisepreis bei Buchung zu entrichten.

7.4 – Für bestimmte Leistungen, insbesondere wenn der Aufenthalt die Anmietung eines Bootes oder einer Villa oder andere Leistungen mit variablen, nicht im ursprünglichen Preis enthaltenen Kosten beinhaltet, kann eine Vorauszahlung („APA“) erforderlich sein. Die Höhe der APA wird dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt. Die APA dient der Deckung nicht im Aufenthaltspreis enthaltener Kosten, insbesondere: Kosten für Speisen und Getränke, Hafen-, Treibstoff- oder Liegegebühren sowie sonstige vom Kunden gewünschte und von FRENCH SIDE TRAVEL akzeptierte Leistungen.

Die APA ist vor Reiseantritt gemäß den Zahlungsbedingungen von FRENCH SIDE TRAVEL zu entrichten. Bei der Buchung des Aufenthalts unterzeichnet der Kunde bzw. seine Kunden ein Autorisierungsformular. Nach Reiseende erhält der Kunde eine Spesenabrechnung. Nicht verbrauchte Beträge werden innerhalb von 30 Tagen nach Reiseende zurückerstattet. Übersteigen die Kosten den APA-Betrag, verpflichtet sich der Kunde, die zusätzlichen Kosten nach Erhalt der Spesenabrechnung und der Rechnungen zu begleichen.

Die Nichtzahlung oder Verweigerung der APA innerhalb der vorgeschriebenen Frist kann zur Unterbrechung bestimmter Leistungen während der Reise führen. In diesem Fall sind Verzögerungen, versäumte Leistungen oder Änderungen, die sich aus einer solchen Verweigerung ergeben, nicht auf French Side Travel.

Vom KUNDEN geleistete Zahlungen gelten erst nach tatsächlichem Eingang der Beträge bei FRENCH SIDE TRAVEL als endgültig.

ARTIKEL 8. LOYALITÄT UND GUTER GLAUBE

Die Parteien sind stets bestrebt, in gutem Glauben als loyale Geschäftspartner miteinander zu handeln und sich gegenseitig über etwaige Schwierigkeiten zu informieren, die bei der Ausführung der Dienstleistungen auftreten können.

ARTIKEL 9. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS

Gemäß Artikel L.211-13 des französischen Tourismusgesetzes hat FRENCH SIDE TRAVEL die Möglichkeit, die Vertragsklauseln nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungen einseitig zu ändern, ohne dass der Kunde Einspruch erheben kann, sofern es sich um geringfügige Änderungen handelt und der Kunde schnellstmöglich auf klare, verständliche und deutliche Weise auf einem dauerhaften Datenträger darüber informiert wird.

Beispiele: Die Etappen einer Reise können aufgrund lokaler Erfordernisse, die die Erreichbarkeit der geplanten Orte unmöglich machen, geändert, umgekehrt oder verschoben werden. Im gleichen Zusammenhang können auch Hotels ausgetauscht und durch Unterkünfte ähnlicher Kategorie ersetzt werden.

Für einen Aufenthalt, der aufgrund des Kunden verkürzt oder nicht in Anspruch genommen wird oder aufgrund des Kunden verspätet beginnt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

FRENCH SIDE TRAVEL verpflichtet sich lediglich zur Erbringung der verkauften Leistungen. FRENCH SIDE TRAVEL haftet nicht

  • alle vom Kunden abonnierten Dienstleistungen, die nicht von FRENCH SIDE TRAVEL in Rechnung gestellt wurden;
  • jede Änderung der Dienste auf Initiative des Kunden.

ARTIKEL 10.KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

10.1 – Jede Stornierung durch den Kunden zieht die Zahlung von Stornierungsgebühren nach sich. FRENCH SIDE TRAVEL kann die bereits geleistete Anzahlung oder den Restbetrag gemäß den im Angebot angegebenen Stornierungsbedingungen ganz oder teilweise einbehalten. Als Stornierungsdatum gilt der Eingang der Anfrage des Kunden bei FRENCH SIDE TRAVEL.

10.2 – FRENCH SIDE TRAVEL kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistungen kündigen. In diesem Fall erhält der KUNDE alle bereits gezahlten Beträge zurück.

ARTIKEL 11.HAFTUNG UND VERSICHERUNG

11.1 – Der KUNDE verpflichtet sich, seinen gesetzlichen Verpflichtungen in seinem Niederlassungsland nachzukommen und eine aktuelle Haftpflichtversicherung zur Deckung aller von ihm verursachten Schäden abzuschließen. Er verpflichtet sich, FRENCH SIDE TRAVEL von allen Ansprüchen seiner Kunden, den Leistungsempfängern, freizustellen und von jeglicher Haftung freizustellen, sofern FRENCH SIDE TRAVEL bei der Erbringung der verkauften Leistungen kein Verschulden trifft. Gegebenenfalls trägt der Kunde alle Ansprüche und alle gütlichen Einigungen, die sich aus Ansprüchen seiner Kunden ergeben.

11.2 – Vorbehaltlich der Merkmale der Dienstleistungen kann FRENCH SIDE TRAVEL nur im Falle einer Verletzung seiner Hinweispflicht oder im Falle eines nachgewiesenen Verschuldens seinerseits bei der Buchung und Organisation des Urlaubs haftbar gemacht werden und muss den KUNDEN und/oder seine Kunden für alle Folgen entschädigen, die sich direkt aus einer Nichterfüllung seiner Verpflichtungen oder einer Fahrlässigkeit seinerseits ergeben.

11.3 – Für den Fall, dass der Kunde FRENCH SIDE TRAVEL zivilrechtlich haftbar macht, ist der KUNDE verpflichtet, FRENCH SIDE TRAVEL innerhalb von 48 Stunden ab dem Datum der Reklamation oder des Vorwurfs über den angeblichen Fehler mittels geeigneter Kommunikationsmittel zu informieren, damit FRENCH SIDE TRAVEL seine Verteidigung vorbereiten kann. Der KUNDE ist verpflichtet, alle ihn betreffenden Informationen (Briefe, E-Mails, Reklamationen, Gerichtsakten, Mediation, Beraterkorrespondenz usw.) offenzulegen und FRENCH SIDE TRAVEL vor jeglicher Kommunikation mit dem Kunden seine Position und seine Verteidigungsstrategie mitzuteilen, damit FRENCH SIDE TRAVEL seine eigene Verteidigung vorbereiten kann. Erfolgt eine solche Offenlegung nicht und wird FRENCH SIDE TRAVEL nicht haftbar gemacht, trägt der KUNDE alle direkten und indirekten finanziellen Folgen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.

ARTIKEL 12.HÖHERE GEWALT / AUSSERGEWÖHNLICHE UND UNVERMEIDBARE UMSTÄNDE

Jedes Ereignis, das eine Situation außerhalb der Kontrolle von FRENCH SIDE TRAVEL und dem KUNDEN schafft und dessen Folgen auch bei Ergreifen aller Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können, und das die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter normalen Bedingungen verhindert, gilt als Grund für die Befreiung der Parteien von ihren Verpflichtungen und führt zu deren Aussetzung. Die Partei, die sich auf die oben genannten Umstände beruft, muss die andere Partei unverzüglich über deren Eintreten sowie deren Wegfall informieren. Die Parteien treffen sich, um die Auswirkungen des Ereignisses zu prüfen und die Bedingungen für die weitere Vertragserfüllung zu vereinbaren. Für die Vertragserfüllung entspricht der Begriff der höheren Gewalt dem Begriff der außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstände im Sinne von Artikel L.211-2 des französischen Tourismusgesetzes.

ARTIKEL 13.SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN

Im Rahmen ihrer Tätigkeit verpflichten sich FRENCH SIDE TRAVEL und der KUNDE, die personenbezogenen Daten der Endkunden gemäß den geltenden Vorschriften (siehe Anhang) zu erheben und zu verarbeiten. Als Subunternehmer verpflichtet sich FRENCH SIDE TRAVEL zur Einhaltung der geltenden Vorschriften.

ARTIKEL 14.Nichtübertragung des Vertrags

Der Vertrag wird auf der Grundlage von intuitu personae geschlossen. Dementsprechend kann er von keiner der Parteien ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der anderen Partei in irgendeiner Form an eine andere Person abgetreten oder übertragen werden, ebenso wenig wie die in diesem Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten.

ARTIKEL 15.NICHT-EXKLUSIVITÄT

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der KUNDE keine Exklusivität hinsichtlich des Erwerbs der von FRENCH SIDE TRAVEL angebotenen Dienstleistungen genießt. FRENCH SIDE TRAVEL behält sich jedoch das Recht vor, ähnliche Dienstleistungen an andere KUNDEN zu verkaufen.

ARTIKEL 16.ALLGEMEINE

Die Parteien sind und bleiben unabhängige Geschäftspartner, die jeweils die Risiken ihrer eigenen Geschäftstätigkeit tragen. Der Anbieter ist gegenüber FRENCH SIDE TRAVEL allein verantwortlich und haftbar für etwaige Subunternehmer, Mitarbeiter oder Partner, die an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des KUNDEN und den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von FRENCH SIDE TRAVEL haben letztere Vorrang. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die gesamte Korrespondenz zwischen dem KUNDEN und FRENCH SIDE TRAVEL per E-Mail. Die Parteien erklären, dass die per E-Mail übermittelten Informationen zwischen den Parteien als authentisch gelten, sofern kein widersprüchliches, beglaubigtes und unterzeichnetes schriftliches Dokument vorgelegt wird, das diese computergestützten Informationen in Frage stellt.

ARTIKEL 17.REGELN UND GERICHTSSTAND FÜR DEN VERTRAG

17.1 – Geltendes Recht und Gerichtsstandsklausel

Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht und wird nach diesem ausgelegt. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist ausschließlich das Handelsgericht Marseille (Frankreich) zuständig.

17.2 – Autonomie, Anpassung und Modifikation

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig sein, so findet diese keine Anwendung; der Rest des Vertrags bleibt jedoch gültig. Im Falle einer teilweisen Ungültigkeit, insbesondere aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils, sind der Zweck und die praktische Wirkung des Vertrags bestmöglich zu berücksichtigen.

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ANHANG – Schutz personenbezogener Daten – Outsourcing

I.Zweck

Der Zweck dieses Dokuments besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen FRENCH SIDE TRAVEL die unten beschriebenen Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen (des Kunden) durchführt. Im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung verpflichten sich die Parteien, die geltenden Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, anwendbar ab 25. Mai 2018 (nachfolgend „Europäische Datenschutzverordnung“).

II.Beschreibung der Verarbeitung, die Gegenstand einer Untervergabe ist

FRENCH SIDE TRAVEL ist als Subunternehmer befugt, im Auftrag des Kunden (Verantwortlicher) die für die Durchführung dieser Partnerschaft erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Die Art der mit den Daten durchgeführten Vorgänge ist: Datenaufzeichnung.

Zwecke der Verarbeitung sind die Übermittlung von Informationen, die Erbringung der von Endkunden gebuchten Dienste und die Zusendung kommerzieller Mitteilungen.

Bei den verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich um Namen, Vornamen und E-Mail-Adressen der Endkunden.

Bei den betroffenen Personenkategorien handelt es sich um Endkunden.

III.Die Pflichten des Subunternehmers

Der Subunternehmer verpflichtet sich:

1. die Daten ausschließlich für die Zwecke verarbeiten, für die sie beauftragt wurden,

2. die Daten gemäß den dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen verarbeiten. Ist der Unterauftragnehmer der Auffassung, dass eine Weisung einen Verstoß gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung oder eine andere datenschutzrechtliche Bestimmung der Union oder eines Mitgliedstaats darstellt, so unterrichtet er den Verantwortlichen unverzüglich hierüber. Ist der Unterauftragnehmer zudem nach dem Unionsrecht oder dem Recht des Mitgliedstaats, dem er unterliegt, verpflichtet, Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, so unterrichtet er den Verantwortlichen vor der Verarbeitung über diese rechtliche Verpflichtung, es sei denn, das betreffende Recht verbietet eine solche Unterrichtung wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses,

3. die Vertraulichkeit der im Rahmen dieses Vertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten,

4. sicherzustellen, dass Personen, die im Rahmen dieses Vertrags zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sind:

  • sich zur Vertraulichkeit verpflichten oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen,
  • die erforderliche Schulung zum Schutz personenbezogener Daten erhalten.

Der Unterauftragnehmer muss den Verantwortlichen soweit wie möglich bei der Erfüllung seiner Verpflichtung unterstützen, Anfragen zur Ausübung der Rechte betroffener Personen nachzukommen: Auskunftsrecht, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrecht, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht, keiner automatisierten Einzelentscheidung (einschließlich Profiling) unterworfen zu werden. Der Unterauftragnehmer benachrichtigt den Verantwortlichen per E-Mail über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von höchstens 48 Stunden nach Kenntnisnahme. Dieser Benachrichtigung sind alle zweckdienlichen Unterlagen beizufügen, die es dem Verantwortlichen ermöglichen, die zuständige Aufsichtsbehörde gegebenenfalls über die Verletzung zu informieren.

Nach Beendigung der Dienstleistung im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten verpflichtet sich der Subunternehmer, sämtliche ihm bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu vernichten.

Bei der Buchung der Dienste teilt der Subunternehmer dem Verantwortlichen den Namen und die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten mit, sofern er einen solchen gemäß Artikel 37 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung bestellt hat.

IV.Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist verpflichtet, den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Datenerhebung Informationen bereitzustellen.

Der Verantwortliche verpflichtet sich:

1. dem Auftragsverarbeiter die betreffenden Daten zur Verfügung zu stellen,

2. Weisungen zur Datenverarbeitung durch den Unterauftragnehmer schriftlich zu dokumentieren,

3. vorab und während der gesamten Verarbeitung sicherzustellen, dass der Unterauftragnehmer die in der Europäischen Datenschutzverordnung festgelegten Verpflichtungen einhält.

Aktualisierung der Besonderen Verkaufsbedingungen: 03. Oktober 2025

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